Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Teraforms
Version vom 17.01.2024
Sensotix GmbH (“Sensotix”, “AN”) bietet Teraforms (die “Web-App”) und andere zugehörige Online Softwaredienste unter den unten stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Allgemeines
1.1. Teraforms ist ein Online Formular-Digitalisierungs-Werkzeug. Die Web-App wird als “as-is” Software auf einer “wie verfügbar” Basis angeboten. Sensotix strebt eine 99% Verfügbarkeit des Services an, garantiert diese aber nicht.
1.2. Teraforms kann ausschließlich online über die Produkt-Webseite genutzt werden.
1.3. Der Nutzer (Auftraggeber, “AG”) stimmt mit der Anmeldung bzw. mit dem Anlegen eines Profils auf der Produkt-Webseite diesen AGB zu.
1.4. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.
1.5. Durch Nutzung des Services nimmt der AN die Rolle eines Auftragsverarbeiters im Sinne § 28 der DSGVO. Der AN stellt auf Wunsch einen standardisierten AVV zur Verfügung.
2. Voraussetzungen und Limitationen zur Nutzung, Beendigung
2.1. Das Produkt darf ausschließlich von Gewerbekunden genutzt werden.
2.2. Die Nutzung erfordert das Anlegen eines User-Profiles, welches mindestens die E-Mail-Adresse des Nutzers beinhalten muss.
2.3. Der User, der im Auftrag bzw. im Namen eines Gewerbebetriebes die Anmeldung auf der Produkt-Webseite vornimmt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2.4. Der Sitz des Gewerbes bzw. des Vertragspartners muss sich in Österreich befinden.
2.5. Die Nutzung ist im Rahmen der auf der Produkt-Webseite angegebenen Einschränkung und dem gebuchten Paket erlaubt. Individuelle Vereinbarungen sind ausschließlich im Rahmen eines Enterprise-Abos möglich.
2.6. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Login-Daten bzw. eine Nutzung des Dienstes - mit Ausnahme des “Ausfüll-Links” - über betrieblich definierte Organisationseinheiten bzw. -grenzen hinaus ist untersagt.
2.7. Vor dem Erwerb eines kostenpflichtigen Pakets können und sollen durch Anmeldung zu und Nutzung des kostenlosen Pakets die wesentlichen Funktionen vorab genutzt und auf Tauglichkeit für den eigenen Anwendungszweck geprüft werden.
2.8. Für die Nutzung eines kostenpflichtigen Pakets in Form eines Abos ist die Angabe von Zahlungsinformationen zur regelmäßigen automatischen Abbuchung notwendig.
2.9. Die im Rahmen der Pakete angebotenen “Fair-Use” Mengen sind dann überschritten, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate mehr als 500 Formularantworten pro Monat eingehen oder innerhalb eines 12-Monatigen Abrechnungszeitraums (beginnend mit dem ersten zahlungspflichten Abo-Monat) insgesamt mehr als 5000 Formularantworten eingehen.
2.10. Im Falle der Überschreitung der Fair-Use Mengen wird der AN mit dem AG Kontakt aufnehmen. Sollte es zu keiner Einigung über die weitere Vorgehensweise bzw. Veränderung des Nutzungsverhaltens kommen, ist der AN berechtigt, den Zugang des AG zu sperren.
2.11. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
2.12. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
2.13. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.
2.14. Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.
3. Leistungsumfang und Zahlungsmodalitäten
3.1. Der Funktionsumfang ist in Paketen gegliedert. Die Einschränkungen, welche in jedem Paket gelten, sind auf der Produkt-Webseite abrufbar.
3.2. Der AN behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang sowie die Einschränkungen zu ändern. Der Funktionsumfang bereits bezahlter laufender Perioden wird nicht verändert.
3.3. Die Zahlung erfolgt monatlich im Rahmen eines Abo-Modells über Kreditkarte.
3.4. Die Vertragslaufzeit kann 1 Monat oder 12 Monate betragen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern der AG das Abo nicht vor dem Tag der Verlängerung kündigt.
3.5. Der AN behält sich das Recht vor, die Abo-Preise mit einer 30-tägigen Vorlaufzeit jederzeit zu ändern.
3.6. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
3.7. Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.8. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
3.9. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
3.10. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.
3.11. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
3.12. Der AN steht für Supportanfragen per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten von Mo-Fr, 9-17 Uhr zur Verfügung. Es gelten österreichische Feiertag. Es werden keine Antwortzeiten garantiert.
4. Datenhaltung und -sicherung
4.1. Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
4.2. Daten, die im Rahmen des kostenlosen Pakets erfasst und verwaltet werden, können vom AN jederzeit und ohne Zustimmung des AG gelöscht werden.
4.3. Daten, die im Rahmen eines bezahlpflichtigen Abos erfasst und verwaltet werden, bleiben zumindest so lange gespeichert, wie das Abo fortgeführt wird. Nach Ablauf eines kostenpflichtigen Abos können die Daten vom AN jederzeit und ohne Zustimmung des AG gelöscht werden.
5. Haftung
5.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
5.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
5.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
6. Höhere Gewalt
6.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
7. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
7.1. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
7.2. Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
8. Datenschutz / Geheimhaltung
8.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
8.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO werden dem Auftrag beigefügt bzw. sind auf der Webseite ersichtlich.
9. Geheimhaltung
9.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
9.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
10. Sonstiges
10.1. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
10.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
10.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
10.4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
10.5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Stand: 17.01.2024